Dienstleistungen

Das Landschaftsplanungsbüro Andreas Huber übernimmt verschiedenste Planungen, Beratungen und Gutachten im Bereich der Umweltplanung. Auf Grund des ökologischen Fachwissens als auch modernster Unternehmensausstattung sind sowohl großräumige Landschaftsanalysen als auch detaillierte Betrachtungen auf Biotop- und Artebene möglich.

Folgende Dienstleistungen werden erbracht:

Umweltverträglichkeitsprüfungen
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sind bei verschiedenen Vorhaben (z.B. bestimmte wasserwirtschaftliche oder landwirtschaftliche Vorhaben, Verkehrsvorhaben, usw.) gesetzlich notwendig. Sowohl bei der Beratung inwieweit eine allgemeine, standortbezogene oder vollumfängliche UVP notwendig wird als auch bei der Durchführung steht Ihnen das Landschaftsplanungsbüro Andreas Huber zur Verfügung.

Landschaftspflegerische Begleitpläne und Freiflächengestaltungspläne im Innen- und Außenbereich
Für verschiedene Vorhaben (v.a. Bauvorhaben) sind je nach baurechtlichen Innen- oder Außenbereich Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) bzw. Freiflächengestaltungspläne vorgeschrieben. Das Landschaftsplanungsbüro Andreas Huber berät Sie worauf Sie achten müssen, welche Art von Planung notwendig ist und übernimmt die Planausführung.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wird überall dort notwendig, wo eine Beeinträchtigung von besonders geschützten Arten nicht ausgeschlossen werden kann. Das Landschaftsplanungsbüro Andreas Huber berät Sie zu Vorhaben jeglicher Art über Notwendigkeit und Umfang einer saP und übernimmt die Durchführung (Kartierungen, Bestandsaufnahmen, Bericht- und Kartenerstellung).

Faunistische Fachbeiträge
Faunistische Fachbeiträge können auf Wunsch von Behörden, Vereinen oder sonstigen Personen erstellt werden. Das Landschaftsplanungsbüro Andreas Huber bietet dabei für verschiedenste Arten ökologische Kartierungen und Raumanalysen an.

FFH-Prüfungen
FFH-Prüfungen (Vorprüfung, Verträglichkeitsprüfung) sind bei möglichen Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten gesetzlich vorgeschrieben. Das Landschaftsplanungsbüro Andreas Huber steht Ihnen sowohl als Berater als auch für die notwendigen Planungen zur Verfügung.

Ökologische Beratungen und Gutachten
Biotop- und Artenschutz nehmen in der heutigen Zeit an Bedeutung immer mehr zu. Das Landschaftsplanungsbüro Andreas Huber berät Sie gerne zu möglichen, ökologischen Maßnahmen für die Verbesserung unseres Natur- und Lebensraumes.

Für Kommunen und Behörden bietet das Landschaftsplanungsbüro zudem ökologische Potentialanalysen für Gemeindeflächen sowie Konzeptaufstellungen (z.B. Gewässerentwicklungskonzept) an.